Verletzte Religionsfreiheit
Der renommierte Jura-Professor Dr. Martin Kriele, Köln, schreibt in dem Artikel „Religiöse Diskriminierung in Deutschland“: „In keiner freiheitlichen Demokratie wird Diskriminierung wegen der Religion oder Weltanschauung so schamlos betrieben wie in Deutschland.“
Leider musste ich erfahren, dass er Recht hat. Denn meine eigene Religionsfreiheit wurde auch mehrfach verletzt:
- Aufgrund eines anonymen Briefes an das Jugendamt Stuttgart wurde ich während meiner Tätigkeit auf dem Abenteuerspielplatz Vaihingen von der Stadt Stuttgart widerrechtlich gezwungen, meine private Glaubensüberzeugung meinem Vorstand, meinen Teamkollegen und meinem Arbeitgeber, dem Stuttgarter Jugendhaus e.V. zu offenbaren. Ich tat dies unter Protest, weil es einen Verstoß gegen meine Religionsfreiheit darstellte, meine Privatsache ist und niemanden etwas angeht, solange ich nicht missioniere. Da meine ausgezeichnete Arbeit hohes Ansehen genoss, stellte meine Glaubensüberzeugung, die ich nie in meine Arbeit hinein trug, auch für Niemanden ein Problem dar.
- Jahre später änderte sich das jedoch: In Stuttgart machten einzelne Interessensgruppen gegen das Universelle Leben heftig Stimmung. Eine Mutter, die erfahren hatte, dass ich dem Universellen Leben nahe stehe, verbreitete die Zeitungsartikel mit den diffamierenden und unbewiesenen Meinungsäußerungen über das Universellen Leben unter der Elternschaft. Die unbegründeten, von bestimmten Interessensgruppen geschürten Ängste führten schließlich dazu, dass ich von meiner Arbeit suspendiert wurde.
- Im anschließenden Arbeitsgerichtsverfahren stellte die Richterin klar, dass die Suspendierung ein Verstoß gegen meine Religionsfreiheit und somit verfassungswidrig war und schlug einen Vergleich vor.
- Der Stuttgarter Jugendhaus e.V. zahlte mir im Rahmen des Vergleichs (PDF) eine Abfindung und gab eine Ehrenerklärung ab, in der er mir bestätigte:
Herr Thomas Müller-Schöll hat als pädagogischer Mitarbeiter des Abenteuerspielplatzes Vaihingen stets zu unserer vollen Zufriedenheit gearbeitet und genießt auch weiterhin unser volles Vertrauen. Dass er sich der Glaubensgemeinschaft Universelles Leben zugehörig fühlt, ist für uns kein Hinderungsgrund für seine weitere Beschäftigung in der pädagogischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Er gab unseres Erachtens keine Veranlassung zu Misstrauen. Herr Müller-Schöll hat seine religiöse Überzeugung nie in seine Arbeit mit den von ihm betreuten Kindern hineingetragen. (Protokoll vom 04.04.2002)
Im Jahr 2003 gründete ich mit Freunden den Verein Schützer der Erde e. V. mit Sitz in Stuttgart. In der Folgezeit lehnte die Stadt Stuttgart unter dem damaligen OB Dr. Schuster es ab, die Ferienprojektangebote des Vereins Schützer der Erde e.V. Stuttgart in ihr Ferienprogrammheft aufzunehmen. Der Verein klagte gegen diese Diskriminierung und erhielt vor dem Verwaltungsgericht Recht, was jedoch nicht dazu führte, dass die Stadt sich danach an Recht und Gesetz hielt. Mit immer neuen Tricks versuchte sie, den Verein weiterhin auszugrenzen und verlor erneut vor Gericht. Da die Mühlen der Justiz sehr langsam mahlen, dauerte es schließlich 9 Jahre lang (bis 2012) – in der Zwischenzeit war ein neuer OB gewählt worden – bis die Stadt und der Verein vor dem Landgericht einem Vergleich zustimmten und die Stadt dem Verein eine fünfstellige Summe als Schadensersatz bezahlte.